Unterschiede bei der Prüfung nach DGUV (gem. DIN VDE) und Versicherungsklausel
Gesetzliche Unfallversicherungsvorschriften 3
Ausschließlicher Zweck: Personenschutz (z. B. Vermeidung von Stromschlägen)
Verpflichtung nach § 15 Sozialgesetzbuch VII
relativ lange Prüfzyklen von 4 Jahren, geprüft durch eine Elektrofachkraft (kann auch Anlagenerrichter sein)
Gebäude(Sach)versicherungsklausel (SK) 3602
Schwerpunkt: Objekt- und Brandschutz – Sicherung der Zukunft Ihres Unternehmens unter anderem durch Berücksichtigung baulicher Aspekte
kann im Versicherungsvertrag verlangt werden
Prüfzyklen alle 1-2 Jahre, nur durch ausgewiesene, 100 % unabhängige und VdS-anerkannte Sachverständige mit Sonderprüfungen für diese wichtige Aufgabe
exakte Prüfvorgaben und Betreuung inkl. aktueller Schadensverhütungsmaßnahmen auf Basis der Branderfahrung des Versicherers
immer inklusive wichtiger thermografischer Untersuchungen
Inspektion von Verteilern von Elektroanlagen, Maschinen, Alarmanlagen etc.
Auswertung von Brandschutzmessergebnissen
Kurzum: Die Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen ist die einzige, die den Objekt- und Brandschutz in den Mittelpunkt stellt.